Aktuelles zum Entwurf der Pfarreistrukturreform
Die von den Arbeitsgruppen vorgeschlagene neue Struktur des Bistums Speyer © Bistum Speyer
Unter dem Motto „Ein Segen sollt ihr sein“ wurde im November 2024 in der Diözesanversammlung ein Entwurf zur Strukturreform des Bistums Speyer vorgestellt. Es handelt sich dabei um eine Weiterentwicklung des Seelsorgekonzepts „Gemeindepastoral 2015“, verknüpft mit der Segensorte-Vision des Bistums sowie den zentralen Inhalten und Vorgaben des diözesanen Strategieprozesses.
3.500 Rückmeldungen zum Entwurf der Pfarreistrukturreform
Seitdem wurde der Diskussionsvorschlag an vielen Stellen und in unterschiedlichen Gruppierungen unseres Bistums beraten. Insgesamt 3.500 Rückmeldungen von Räten und Gruppierungen, Einzelpersonen und Verbänden, Ehren- und Hauptamtlichen sind bei diesem breit angelegten Beratungsprozess eingegangen.
In einem ersten Schritt wurden die Rückmeldungen in 22 Themenfelder zusammengefasst. Darin wurden die wesentlichen Kernaussagen erfasst und aufgelistet. Die Ergebnisse wurden anschließend durch die Mitglieder der Diözesanversammlung in einer ersten Beratungsphase überblickt und beurteilt.
Ein Ergebnis der Diözesanversammlung ist die Bildung von fünf Arbeitsgruppen, in denen die großen Arbeitsfelder „Verwaltung“, „Übergeordnete pastorale Ebene und pastorales Personal“, „Kirchenentwicklung“, „Pfarrliche Gremien“ und „Beratung und Begleitung“ bearbeitet werden. Diese beschäftigen sich mit den Entscheidungen, die die Diözesanversammlung getroffen hat:
- Die grundlegende Frage, ob es über die derzeit bestehenden Pfarreien hinaus eine zentrale übergeordnete pastorale Ebene geben soll?
- Wie die Zusammenarbeit der Hauptamtlichen im pastoralen Dienst in Zukunft aussehen soll? Sollen diese künftig in großen Teams auf dieser übergeordneten Ebene verbindlich zusammenarbeiten?
- Ob es unterhalb der übergeordneten pastoralen Ebene künftig weiterhin zwei pastorale Ebenen geben soll (also Pfarreien und Gemeinden) oder nur noch eine (wobei offenblieb, ob dies dann die Pfarreien oder die Gemeinden sein würden)?
- Wie die Ökumene als Querschnittsthema Teil der Prozessentwicklung werden kann?
Zwischenergebnisse der Arbeitsgruppen
In den Arbeitsgruppen wurde im Laufe der Beratungen deutlich, dass das, was der erste Entwurf als neue Funktion des Dekanats beschreibt, zur Pfarrei werden muss. Größere pastorale Räume sind anders weder sinnvoll noch auf Dauer kirchenrechtlich vertretbar. Eine Kirchenentwicklung hin zu innovativen und missionarischen Ansätzen erhält dadurch deutlich größere Freiräume (u. a. Personalgemeinden, geistliche Zentren, Segensorte, Leuchtturmorte bzw. -projekte).
Im überarbeiteten Konzeptentwurf steht nun der Vorschlag, die bisherigen Dekanate künftig zu neun großen Pfarreien umzuwandeln. Unterhalb dieser Pfarreiebene kann es ganz unterschiedliche Gemeindeformen und Gemeindegrößen geben, je nach pastoraler Situation vor Ort.
Aus den bisher zehn Dekanaten sollen neun Pfarreien werden. Dazu ist vorgesehen, die beiden Dekanate Kaiserslautern und Kusel zu einer großen Pfarrei zusammenzuführen. Alle anderen bisherigen Dekanate sollen in ihrem derzeitigen Zuschnitt als neue Pfarreien erhalten bleiben. Die Arbeitsgruppen machen deutlich, dass nicht alle Dekanate langfristig lebensfähig sind, wodurch diese zu jenem vorläufigen Ergebnis gekommen sind.
Aufgrund der zahlreichen Rückmeldungen wird der Konzeptentwurf deutliche Veränderungen erfahren. Der Überarbeitungsprozess wird hierdurch länger dauern. Der konkrete Zeitablauf ist derzeit wie folgt geplant:
- Mit dem überarbeiteten Konzeptentwurf wird Mitte September gerechnet.
- Anschließend folgt eine weitere Beratungsphase in der Breite des Bistums.
- Die Diözesanversammlung wird anschließend im März 2026 ein abschließendes Votum abgeben.
Ab wann greift die Pfarreistrukturreform?
Wann genau die Systemumstellung von den aktuellen zu den neuen Pfarreien (bisher Dekanaten) erfolgen wird, steht noch nicht fest. Nach einer Annahme des Votums der Diözesanversammlung im März 2026 werden durch den Bischof erste Schritte zur Vorbereitung der Umsetzung vorgegeben. Vor allen Dingen die geistliche Vorbereitung wie auch die pastorale Füllung des Strukturkonzeptes werden dabei eine wesentliche Rolle spielen.
„Pilger der Hoffnung“ – Das Heilige Jahr 2025 im Bistum Speyer
Der Brief unseres Bischofs zum neuen Kirchenjahr - dem Heiligen Jahr 2025
Feier der Ehejubiläen 2025
„Liebe miteinander leben“ ist das Motto für die Feier der Ehejubiläen 2025
Termine des Festgottesdienstes: Samstag 30. August & Sonntag 31. August 2025 im Dom zu Speyer
Die Einladung richtet sich an Paare aus dem Bistum Speyer, die silberne, goldene oder diamantene Hochzeit feiern.
Für den gemeinsamen Eheweg danken, das Jubiläum feiern und um den Segen Gottes bitten. Dies wird an einem Wochenende im Jahr - Samstag und Sonntag - allen Ehejubiläumspaaren ermöglicht. Die Paare können Stunden der Begegnung, der Besinnung und der Unterhaltung erleben. Höhepunkt und Beginn des Tages ist um 10 Uhr das Pontifikalamt im Dom mit Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann oder Weihbischof Otto Georgens mit anschließender Einzelsegnung der Paare durch den Bischof oder den Weihbischof und weitere Segnende.
Im Anschluss daran sind alle eingeladen zu einem Stehempfang, der mit dem Hochzeitswalzer vor dem Speyerer Dom endet.
Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular auf der Website des Bistums Speyer https://www.bistum-speyer.de/seelsorge/familien-paare-singles/feier-der-ehejubilaeen/?sword_list%5B0%5D=feier&sword_list%5B1%5D=der&sword_list%5B2%5D=ehejubil%C3%A4en&sword_list%5B3%5D=2025&no_cache=1